1. Grundlegende Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit der knowmates GmbH, Grimmaische Straße 2-4, 04109 Leipzig (nachfolgend als „Auftragnehmerin“ bezeichnet) schließen.
1.2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Auftraggeber verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
1.3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2. Unternehmereigenschaft
2.1. Der Service der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden.
2.2. Die Auftragnehmerin behält sich vor, vom Auftraggeber vor der Annahme des Vertragsangebots des Auftraggebers Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen.
2.3. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers auch nach Vertragsschluss regelmäßig zu kontrollieren.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT- und Marketing-Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung, der Betrieb und der Vertrieb von Internetpräsenzen, Implementierung von Software-Systemen, Beratungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Social-Media-Management und damit verbundene Agenturleistungen. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot der Auftragnehmerin.
4. Vertragsschluss
4.1. Die Angebote der Auftragnehmerin im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
4.2. Sie haben die Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular eine Anfrage an uns zu übermitteln. Diese Anfragen sind für Sie unverbindlich.
4.3. Wir unterbreiten Ihnen zu Ihrer Anfrage ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E- Mail oder postalisch), welches Sie innerhalb von 14 Tagen annehmen können.
4.4. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen, Texte oder Dateien, die für die Konzeption, Erstellung und Umsetzung der angetragenen Aufträge notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die für das jeweilige Projekt notwendigen Zugangsdaten.
5.2. Soweit der Auftraggeber der Auftragnehmerin, die unter 5.1. genannten Unterlagen und Informationen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist.
5.3. Vereinbarte Leistungszeiten beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten (insbesondere allg. Informationserteilung, Beantwortung von Nachfragen, zeitnahe Freigaben) des Auftraggebers voraus.
5.4. Die Leistungszeit verlängert sich im Fall einer durch den Auftraggeber zu vertretenden oder auf höherer Gewalt beruhenden Verzögerung für die Dauer der Verzögerung.
6. Wartung von IT-Systemen und Softwarepflege
6.1. Erstellt und/oder konfiguriert die Auftragnehmerin ein IT-System, insbesondere Websites mit Content Management Systemen oder Serverumgebungen, oder stellt die Auftragnehmerin Software, insbesondere Skripte oder Applikationen auf Websites zur Verfügung ist die Auftragnehmerin nicht zur dauerhaften Wartung und/oder Pflege dieser Systeme verpflichtet. Die Wartung, Pflege und insbesondere das regelmäßige Einspielen von Updates und Upgrades obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber kann die Auftragnehmerin gegen Zahlung eines Entgeltes mit der Durchführung entsprechender Maßnahmen beauftragen.
6.2. Wird das IT-System und/oder die Software in einer technischen Umgebung der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt, ist die Auftragnehmerin berechtigt ein nachweisbar mit nicht unbedeutenden Sicherheitsmängeln behaftetes IT-System bzw. eine Software abzuschalten bzw. zu deaktivieren. Eine solche Deaktivierung setzt voraus, dass die Auftragnehmerin den Auftraggeber über die Möglichkeit zum Update und/oder Upgrade des IT-Systems bzw. der Software informiert hat und dem Auftraggeber mindestens drei Monate zur Aktualisierung des IT-Systems bzw. der Software eingeräumt hat.
6.3. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Aktualisierung des IT-Systems bzw. der Software kann er die Auftragnehmerin gegen Zahlung eines angemessenen Entgeltes zur Erstellung eines vollständigen Backups des IT-Systems bzw. der Software auffordern.
6.4. Soweit ein vereinbartes monatliches Zeitkontingent vom Auftraggeber nicht gänzlich in Anspruch genommen wird, erfolgt – sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird – keine Übertragung der noch verbleibenden Stunden in den neuen Vertragsmonat.
6.5. Sofern der Auftraggeber explizit einen Softwarepflege- oder einen Supportvertrag mit der Auftragnehmerin abschließt, gelten zusätzlich die auf dem Angebot ausgewiesenen Bedingungen.
7. SEO- und SEA-Maßnahmen
7.1. Sind SEO-Maßnahmen Vertragsgegenstand, ist Ziel der Tätigkeit, die im Angebot der Auftragnehmerin genannte Website bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden „Keywords“) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position zu listen, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf die von Google Inc. betriebene Suchmaschine „Google“.
7.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Auftraggeber ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
7.3. Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber auch im Hinblick auf Webanalysetools (z.B. GoogleAnalytics), Usability sowie und andere websitenahe Themen beraten.
7.4. Sind SEA-Maßnahmen Vertragsgegenstand, ist Ziel der Tätigkeit die im Angebot die Auftragnehmerin benannte Website mittels Kampagnen zu bewerben. Die Ausgestaltung der Kampagnen, das Ziel der Kampagne als auch das Budget zur Durchführung richten sich nach den Angaben im Angebot die Auftragnehmerin. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf die von Google Inc. betriebene Suchmaschine „Google“.
8. Übertragung von Nutzungsrechten und Haftungsfreistellung
8.1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die für die individuelle Gestaltung der Leistungen erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Etwaige Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Die Auftragnehmerin nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler.
8.3. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
8.4. Soweit die Auftragnehmerin mit der Erstellung von Konzepten beauftragt worden ist, erstellt sie diese allein aus gestalterischer Perspektive. Nach Auswahl eines Konzeptes durch den Auftraggeber wird dieser das Konzept daraufhin überprüfen, ob es insbesondere gegen Marken- und Kennzeichenrechte, Namensrechte, Urheberrechte sowie sonstige Rechte Dritter verstößt. Soweit dies der Fall ist, steht es dem Auftraggeber frei aus den anderen vorgelegten Konzepten eine Alternative auszuwählen oder die Auftragnehmerin mit einer Überarbeitung des ausgewählten Konzeptes zu beauftragen. Die Überarbeitung des Konzeptes ist vom Auftraggeber zu vergüten, soweit der Auftragnehmerin bei der Erstellung des ersten Konzeptes keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung von Rechten Dritter nachgewiesen werden kann.
8.5. Erhält der Auftraggeber von der Auftragnehmerin eine Korrekturvorlage übersandt, ist diese vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Ist der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden, gibt er die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z. B. E-Mail) zur Ausführung frei.
8.6. Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne die Freigabe des Auftraggebers erfolgt nicht.
8.7. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und der Auftragnehmerin etwaige Fehler mitzuteilen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für nichtbeanstandete Fehler.
8.8. Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der individuellen Gestaltung für den Auftraggeber Texte, Bilder, Grafiken und Designs erstellt, unterliegen diese dem Urheberrecht.
8.9. Die Auftragnehmerin ist Urheberin aller Unterlagen, insbesondere Designs, Skizzen und Pläne, die im Rahmen der Konzeption, Erstellung und Planung sowie Umsetzung der Aufträge angefertigt werden. Die Auftragnehmerin behält sich alle Urheberrechte und sonstigen Leistungsschutzrechte an den von ihren erstellten Analysen, Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Die sich aus dem Urhebergesetz ergebenden Rechte stehen ihr auch in Bezug auf Leistungen zu, welche nicht als Werke im Sinne des § 2 UrhG zu qualifizieren sind.
8.10. Ergibt sich aus der Beauftragung der Auftragnehmerin nichts Gegenteiliges, ist eine Verwendung, Reproduktion oder Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht zulässig.
8.11. Soweit nicht anders vereinbart, überträgt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für den Auftraggeber erstellten urheberrechtlich geschützten Werken. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die geschützten Werke oder Teile davon in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen, sofern eine Übertragung an Dritte nicht vom Vertragszweck umfasst ist.
8.12. Die Übertragung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Haben die Vertragsparteien einen Dienst- und/oder Werkvertrag geschlossen, steht die Übertragung des Nutzungsrechtes unter der aufschiebenden Bedingung einer angemessenen Teilzahlung der vereinbarten Vergütung.
8.13. Der Auftraggeber willigt, insbesondere im Falle der Erstellung und Gestaltung einer Website, in die Nennung des Projekts als Referenz auf der Unternehmenswebsite der Auftragnehmerin ein. Der Auftraggeber kann der Referenzangabe in Textform z. B. per E- Mail widersprechen.
9. Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung
9.1. Die Preise sind im jeweiligen Angebot aufgeführt. Diese verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.2. Soweit nicht anders angegeben, sind die Entgeltansprüche sofort nach Entstehung zur Zahlung fällig.
9.3. Schuldet die Auftragnehmerin Werkleistungen ist die Vergütung nach der Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu zahlen.
9.4. Wird eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart, so erhält der Auftraggeber nach Ablauf eines Monats eine prüffähige Abrechnung. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt für jede angefangene Arbeitsstunde in einer Taktung von 15 Minuten.
9.5. Zahlt der Auftraggeber nach Fälligkeit nicht, hat er der Auftragnehmerin Verzugszinsen iHv 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Auftragnehmerin nicht aus.
9.6. Kostenvoranschläge und Budgetplanungen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf drohende Überschreitungen von Kostenvoranschlägen und Budgetplanungen hinweisen soweit sie diese erkannt hat oder erkennen musste.
9.7. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Dazu ist sie insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die er zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hinzuziehen muss, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Die Möglichkeit von Preiserhöhungen gilt auch in Bezug auf Rohstoffe wie bspw. Papier, welches von der Auftragnehmerin als Vorprodukt eingekauft werden muss.
9.8. Die Auftragnehmerin wird diese Preiserhöhungen dem Auftraggeber schriftlich oder per E- Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Auftraggeber bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Der Vertrag über dauerhaft zu erbringende Leistungen wie Hosting-Dienstleistungen, Domains und Backup-Space hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit nochmals um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht eine Vertragspartei das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
10.2. Der Vertrag über Wartungs-, Service- und Service-Dienstleistungen, Erbringung von SEO, SEA und Social-Media-Dienstleistungen hat eine Laufzeit von sechs Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit nochmals um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht eine Vertragspartei das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
10.3. Sofern nicht anders vereinbart, beginnen alle weiteren Verträge insbesondere über die Erstellung und Betreuung von Webauftritten, Gestaltung und weitere Marketingdienstleistungen mit Zustandekommen des jeweiligen Vertrages und werden für die Dauer des Projekts geschlossen. Der Vertrag endet automatisch, sobald die vereinbarte Leistung durch die Auftragnehmerin erbracht wurde.
10.4. Für sämtliche, weiteren Verträge mit der Auftragnehmerin gelten vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, die gesetzlichen Kündigungsfristen.
10.5. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Gewährleistung
Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
12. Erbringung von Dienstleistungen
Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Dienstleistungen wie beispielsweise Marketing- und Agenturleistungen ist, gelten abweichend von 9. die nachfolgenden Bestimmungen:
12.1. Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über das Vorliegen einer mangelhaften Leistung informieren. Sodann wird im gegenseitigen Einvernehmen eine Bearbeitungszeit für den Mangel festgelegt. Erzielen die Vertragsparteien nicht unverzüglich ein Einvernehmen über die Bearbeitungszeit des Mangels, nimmt die Auftragnehmerin die Festlegung nach billigem Ermessen selbst vor.
12.2. Die Auftragnehmerin ist zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber vertragsgemäß zu erbringen, sofern sie die mangelhafte Leistung schuldhaft zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann der Auftragnehmerin hierfür eine angemessene Frist setzen.
12.3. Kommt die Auftragnehmerin der Pflicht zur Beseitigung einer mangelhaften Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst oder durch einen Dritten beheben (lassen), und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen Dabei hat der Auftraggeber den Dritten zu angemessenen und zur Auftragnehmerin vergleichbaren Kosten zu beauftragen. Die Geltendmachung von Kosten, die über die Gesamtkosten hinausgehen, ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber bzw. den vom Auftraggeber beauftragten Dritten bei der Beseitigung des Mangels unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen bereitstellen, wobei dies eine Herausgabe etwaigen Quellcodes ausschließt, sofern dieser nicht für den Auftraggeber erstellt worden ist.
12.4. Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund.
13. Erbringung von Werkleistungen
Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Werkleistungen wie beispielsweise die Erstellung von Webseiten oder Implementierung von Shopsystem ist, gelten abweichend von 9. die nachfolgenden Bestimmungen:
13.1. Als Beschaffenheit des Werkes gelten nur die eigenen Angaben der Auftragnehmerin und die Vereinbarungen der Parteien.
13.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bzw. erbrachte Leistung der Auftragnehmerin unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitätsabweichungen zu untersuchen und der Auftragnehmerin offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
13.3. Bei Mängeln leistet die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss die Auftragnehmerin nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
13.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
13.5. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für der Auftragnehmerin zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
13.6. Gegebenenfalls weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche sowie das Recht, Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleiben unberührt.
14. Vermietung von Software und Leistungen
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Vermietung abweichend von 9. Folgende Bestimmungen:
14.1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 536a BGB ist ausgeschlossen.
14.2. Zeigt sich im Laufe der Vertragslaufzeit ein Mangel der Leistungserbringung, so hat der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so ist er der Auftragnehmerin zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit die Auftragnehmerin infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das vereinbarte Leistungsentgelt zu mindern, den aus § 536a Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatz geltend zu machen oder den Vertrag zu kündigen.
14.3. Gelingt es der Auftragnehmerin innerhalb einer angemessenen Frist nicht, einen Sach- und/oder Rechtsmangel zu beseitigen, ist der Auftraggeber berechtigt, der Auftraggeberin eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sofern vertraglich Wiederherstellungszeiten definiert wurden, gelten diese im Hinblick auf Sachmängel als angemessene Frist im Sinne des vorstehenden Satzes. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund.
14.4. Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres.
15. Unterauftragnehmer
15.1. Die Auftragnehmerin ist zur Einschaltung Dritter (Unterauftragnehmer) zur Leistungserbringung berechtigt.
15.2. Die Auftragnehmerin haftet für Handlungen der Unterauftragnehmer wie für eigene Handlungen.
16. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
16.1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.
16.2. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
16.3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche entscheidungsreif, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind oder die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte unangemessen beeinträchtigen würden.
16.4. Das Eigentum oder etwaige Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes Eigentum der Auftragnehmerin. Erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung gehen das Eigentum oder etwaige Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
16.5. In diesem Zusammenhang gilt des Weiteren:
16.5.1. Vor Übergang etwaiger Nutzungsrechte ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
16.5.2. Bei Verbindung und Vermischung etwaiger Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Nutzungsrechte zu den anderen Rechten zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
17. Haftung
17.1. Die Auftragnehmerin haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet die Auftragnehmerin ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
17.2. Sofern die wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der Auftragnehmerin bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
17.3. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Auftragnehmerin bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
18. Geheimhaltung
18.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere interne Prozesse, Know-how, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, DVDs, CDROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien der Vertragsparteien oder mit den Vertragsparteien verbundener Unternehmen enthalten.
18.2. Beide Vertragsparteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden Vorgänge vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
18.3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Druckereien), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von sechs Monaten fort.
18.4. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
18.4.1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
18.4.2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
18.4.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
19. Datenschutz
19.1. Soweit der die Auftragnehmerin auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird die Auftragnehmerin ausschließlich als Auftragsverarbeiterin tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die Auftragnehmerin wird Weisungen des Auftraggebers für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Auftraggeber trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Auftraggeber wird mit der Auftragnehmerin die Details für den Umgang der Auftragnehmerin mit den Daten des Auftraggebers nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung vereinbaren.
19.2. Der Auftraggeber bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
20. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung, Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
20.1. Vertragssprache ist deutsch.
20.2. Der vollständige Vertragstext wird von der Auftragnehmerin nicht gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nochmals per E-Mail an den Auftraggeber übersandt.
20.3. Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4. der vorstehenden Bestimmungen.
21. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
21.1. Es gilt deutsches Recht.
21.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
21.3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Auftragnehmerin bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.