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16. Oktober 2024 | Simone Balser | E-Commerce

EU-Produktsicherheits­verordnung: Wichtige Gesetzesänderungen ab 13.12.2024

Der E-Commerce steht Kopf: Die GPSR-Verordnung kommt! Ab dem 13. Dezember 2024 gelten neue EU-Regeln, die den Onlinehandel grundlegend verändern werden. Klingt herausfordernd? Das ist es auch! Doch keine Panik, wir haben in diesem Blogbeitrag alle wichtigen Informationen darüber, was die GPSR für den Onlinehandel bedeutet und wie Du die erforderlichen Anpassungen vornehmen kannst.

Was ist die neue EU-Produktsicherheits­verordnung (GPSR)?

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie wurde im letzten Jahr beschlossen, erweitert das Produktsicherheitsgesetz und ersetzt die bisher geltende Richtlinie 2001/95/EG.

Wozu dient die EU Produktsicherheitsverordnung?

Das Ziel der GPSR ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Für alle Onlinehändler bedeutet das vor allem umfassendere Informationspflichten: Sie müssen künftig mehr Details zu Produkten bzw. Herstellern bereitstellen. Zudem gelten strengere Sicherheitsanforderungen, denen die Produkte entsprechen müssen. Damit wird die Verantwortung der Händler erweitert, da sie stärker in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit der verkauften Produkte zu gewährleisten.

Für welche Produkte gilt das neue Gesetz?

Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle Produkte, die ab dem Stichtag im Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen bei der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Folgende Produkte fallen nicht unter die Verordnung:

  • Lebensmittel
  • Medikamente
  • Lebende Pflanzen & Tiere
  • Antiquitäten
  • Sammlerstücke
  • Produkte für wissenschaftliche Einrichtungen

Was bringt die Produktsicherheitsverordnung dem Verbraucher?

Das neue EU-Gesetz zur Produktsicherheit (GPSR) bringt zahlreiche Vorteile für Verbraucher mit sich. Es macht den Onlineeinkauf sicherer und transparenter. Kunden erhalten mehr Informationen über die Produkte und können deren Herkunft leichter nachverfolgen. Zudem haben sie direkten Zugang zu wichtigen Sicherheitshinweisen. Diese zusätzlichen Informationen ermöglichen es den Verbrauchern, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen und potenzielle Risiken besser einzuschätzen.

Ein konkretes Beispiel mit GPSR-Informationen in einem JTL-Shop 5:

Produktseite aus einem JTL-Shop 5 Demoshop mit einer orange umrandeten Box zu Herstellerinformationen & der verantwortlichen Person gemäß GSPR

GPSR-Angaben in einem JTL-Shop 5 Demoshop
Quelle: JTL

Die zusätzlichen Informationen über den Hersteller und Kontaktmöglichkeiten (sowie ggf. Sicherheitshinweise) erleichtern die Kaufentscheidung und steigern das Vertrauen in das Produkt, wie auch in den Onlineshop.

Das müssen Onlinehändler jetzt beachten

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung bedeutet für Onlinehändler einiges an Arbeit. Denn ab dem 13. Dezember 2024 ist die Angabe wichtiger Informationen zur Produktsicherheit, gut sichtbar auf den Produktseiten in Onlineshops und auf Marktplatz-Angeboten, erforderlich:

  • Alle Produkte, die nicht explizit von der Verordnung ausgenommen sind, benötigen folgende Informationen: Name, Marke, Anschrift & E-Mail-Adresse des Herstellers bzw. Name, Postanschrift & E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person (wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist).
  • Produktfotos zur Identifikation: Artikel ohne Produktbild(er) zu verkaufen ist sowieso keine gute Idee, aber dann auch mittels GPSR gesetzlich vorgeschrieben.
  • Sicherheit geht vor: Die vorhandenen Warnhinweise & Sicherheitsinformationen sind klar sowie verständlich (in der Sprache des Käuferlandes) zu kommunizieren und auf dem Produkt anzubringen bzw. beizufügen.

Wer ist die „verantwortliche Person“ im Sinne der GPSR?

Für Produkte von Herstellern außerhalb der EU musst Du eine verantwortliche (z. B. die einführende) Person in der EU benennen und deren Kontaktdaten angeben. Die verantwortliche Person ist ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur, der bestimmte Aufgaben nach der Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten übernimmt. Das bedeutet, dass jedes Produkt, das in der EU verkauft wird, eine verantwortliche Person haben muss, die in der EU ansässig ist. Diese Person oder Firma übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt die Sicherheitsvorgaben einhält. Sie sorgt dafür, dass das Produkt geprüft wird und alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, um zu bestätigen, dass es den EU-Regeln entspricht. Diese Person kann der Hersteller selbst sein, ein Importeur, ein Händler oder ein beauftragter Vertreter – Hauptsache, sie ist in der EU ansässig und kümmert sich um die Einhaltung der Regeln.

All das soll sicherstellen, dass jedes Produkt zurückverfolgt werden kann.

Welche Sicherheitsinformationen müssen angegeben werden?

Die Warn- und Sicherheitshinweise sind nichts Neues oder Kompliziertes. Angegeben werden müssen die üblichen Hinweise, die wir schon von Produkten, wie Spielzeug oder Reinigungsmittel kennen. Wenn ein Produkt einen Sicherheitshinweis hat, musst Du diesen einfach in den Onlineshop übertragen. Gibt es keine speziellen Hinweise für ein Produkt, musst Du auch nichts hinzufügen. Es geht also darum, vorhandene Produktinformationen transparenter zu kommunizieren.

Die Zeit zum Handeln ist gekommen: Nötige Anpassungen im Onlineshop & in Marktplatz-Angeboten

Diese neuen Regeln bedeuten, dass Du Deine Produktbeschreibungen und möglicherweise auch Deine internen Abläufe anpassen musst. Es ist wichtig, zeitnah mit den Vorbereitungen zu beginnen, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen.

Auch noch wichtig zu wissen: Im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, ob die GPRS-Pflicht auch für Produkte gilt, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in einem Shop angeboten wurden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir, die neuen GPSR-Regeln für all Deine Produkte anzuwenden.

Das von JTL entwickelte Plugin „Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für den JTL-Shop 5“ hilft Dir, die neuen EU-Regeln für Produktsicherheit in Deinem JTL-Shop 5 schon jetzt einzuhalten. Damit fügst Du alle relevanten Produktinformationen über sogenannte Funktionsattribute einfach hinzu. In Zukunft werden JTL-Wawi und JTL-Shop diese Funktion direkt einbauen. Keine Sorge: Alle Informationen, die Du bereits jetzt eingibst, werden automatisch in die neuen Versionen übertragen. So geht Deine Arbeit nicht verloren.

Hier ist Dein Aktionsplan:

  1. Inventur: Überprüfe JETZT Deine Produktdaten.
  2. Kontaktaufnahme: Fordere (bei Bedarf) fehlende Informationen von Deinen Bezugsquellen an.
  3. Technische Voraussetzung: Setze das von JTL entwickelte Plugin ein.
  4. Dateneingabe: Hinterlege frühzeitig die geforderten Informationen.

Wichtiger Hinweis: Mit dem Plugin von JTL hinterlegst Du die nötigen Informationen nur in Deinem JTL-Shop. Bitte beachte, dass diese Informationspflichten auch auf sämtlichen Marktplätzen (Amazon, eBay, Otto, …) notwendig sind. Zum jetzigen Stand ist das über das JTL-Plugin nicht möglich. Amazon gibt z. B. konkrete Vorgaben zu dem Thema. eBay ist scheinbar noch dabei, neue Funktionen hinzuzufügen, die Dir die Einhaltung der Verordnung erleichtern.

Berechtigte Kritik an der neuen Produktsicherheits­verordnung

Ein wichtiger Kritikpunkt an der GPSR ist die Sorge vieler Händler über mögliche negative Auswirkungen auf ihr Geschäft. Das Hauptproblem: Die Pflicht, genaue Herstellerinformationen anzugeben. Händler befürchten, dass Kunden diese Infos nutzen könnten, um direkt beim Hersteller zu kaufen. Das könnte zwar günstigere Preise für die Kunden bedeuten, würde aber die Händler stark benachteiligen. Onlineshops könnten immens darunter leiden, denn sie sind auf die Preisdifferenz zwischen Einkauf und Verkauf angewiesen.

Fazit: Die Zeit läuft!

Der 13. Dezember 2024 mag weit weg erscheinen, aber in der Welt des E-Commerce ist das schon morgen. Handele daher jetzt und verwandle diese Herausforderung in Deine Chance, Dich von der Konkurrenz abzuheben und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Nichteinhaltung der GPSR kann schwerwiegende Folgen haben. Es drohen Bußgelder, Produktrückrufe und bei schweren Verstößen möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Otto.de droht bereits, Produkte ohne diese Informationen ab dem Stichtag auf dem Marktplatz zu deaktivieren.

Also höchste Zeit, sich mit den neuen Vorgaben zu beschäftigen und Deinen Shop fit zu machen!

Wenn du Hilfe bei der Umsetzung der Richtlinien der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung in deinem JTL-Shop bzw. auf einem der Marktplätze benötigst oder Fragen hast, kontaktiere uns gerne!

  1. Was ist mit Künstlern die als Beispiel Quilts herstellen. Die Herkunft der Stoffe nachzuweisen ist unmöglich. Wie können wir das abändern.

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      Die Produktsicherheit muss auch dann gewährleistet sein, wenn der Hersteller, in diesem Fall der Stoffe, unbekannt ist. In solchen Fällen geht die Verantwortung automatisch auf den Importeur oder Vertreiber über. Diese müssen dann laut GPSR alle Pflichten eines Herstellers erfüllen – von der Gewährleistung der Sicherheitsstandards bis hin zur Bereitstellung als Ansprechpartner. Für die GPSR-Konformität müssen Sie sowohl auf dem Produkt als auch im Shop deutlich angeben, wer als Ersatz-Hersteller fungiert (Importeur oder Vertreiber) und wie dieser zu erreichen ist.

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