Bewertungen anfragen? Dann aber rechtssicher – mit Shopauskunft.de!

HändlerbundOnline-Marketing, Online-Recht, Plugins

Ein Bild von einer Bewertungsmaske

(Kooperation / Anzeige)

„Hallo! Anbei erhalten Sie Ihre Rechnung. Vielen Dank für Ihren Kauf. Wir sind ein junges Unternehmen und deshalb auf gute Bewertungen angewiesen. Deshalb bitten wir Sie, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, uns für Ihren Einkauf eine 5-Sterne-Bewertung zu geben.“ So ähnlich klang die E-Mail, die ein Händler vor einigen Jahren an einen Käufer schickte – und die ihn schlussendlich bis vor den Bundesgerichtshof führte.

Viele Verbraucher legen heute deutlich mehr Wert auf das Bild, das Kundenbewertungen vermitteln, als auf Aussagen des Verkäufers selbst. Bewertungen sind damit ein hervorragendes Marketing-Instrument. Doch sie bergen auch ein gewisses rechtliches Risiko. Eben weil ein Händler sich die Bewertungen, die sich auf ihn oder auf seine Produkte beziehen, zunutze macht, kommt an dieser Stelle aus juristischer Sicht schnell das Thema Werbung ins Spiel. Hier gibt es konkrete gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden sollten: Neben das Datenschutzrecht tritt das Wettbewerbsrecht und stellt einen Rahmen auf, wie insbesondere gegenüber Verbrauchern geworben werden darf. Händler tappen hier immer wieder in die Falle, ganz besonders, wenn es um Werbung per E-Mail geht. Die ist grundsätzlich nämlich nur mit Einwilligung erlaubt.

Ein Emailpostfach mit Bewertungsmails

Bei vielen Kunden sehen die Mailpostfächer so aus

Umständliche Abwicklung gefährdet die Conversion-Rate

Auch mit der Frage nach einer Bewertung fördert ein Online-Händler seine Umsätze. Er zeigt dem Kunden: Du bist mir wichtig, ich interessiere mich für deine Meinung und möchte, dass du zufrieden bist – auch wenn das Geschäft bereits abgeschlossen wurde. Er bringt sich bei dem Kunden in Erinnerung, verstärkt die positive Kauf-Erfahrung und ebnet den Weg für Weiterempfehlungen und zukünftige Abschlüsse. Auch der Versand einer Bitte um Bewertung per E-Mail stellt insofern eine Art der Werbung dar, die grundsätzlich nur mit Einwilligung erlaubt ist. Im Beispiel oben war diese nicht eingeholt worden, was schließlich zu einem entsprechenden Urteil geführt hat. Für den Fall der Zuwiderhandlung würde hier nun ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Es ist also wichtig, dass eine Einwilligung eingeholt wird, und dass das auch rechtssicher geschieht. Je nach Ausgestaltung ist das für Konsumenten mit mehreren Interaktionen verbunden, deren Bewältigung nicht selten zum Scheitern verurteilt ist. Denn jeder notwendige Klick ist bekanntlich eine Hürde auf dem Weg zum Abschluss. Das sollte natürlich möglichst vermieden werden, damit einem Online-Händler dieses wertvolle Marketing-Tool erhalten bleibt.

Was also tun?

Einerseits wollen also rechtliche Konsequenzen für falsches Handeln vermieden werden, andererseits Conversion-Abbrüche. Eine einfache Möglichkeit, beide Interessen miteinander zu vereinen, stellt die Rechtssichere Bewertungsanfrage dar, das neue Tool von shopauskunft.de. Kunden werden direkt nach ihrem Einkauf automatisch angefragt, ob sie – in einem kleinen zeitlichen Abstand – darum gebeten werden dürfen, eine Bewertung abzugeben. Das ganze geschieht dabei unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch über mögliche Änderungen der Datenschutzerklärung oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag müssen sich Händler hier nicht den Kopf zerbrechen. Dafür ist gesorgt. Aufwendige Prozesse der Einholung von Einwilligungen werden so vermieden und die Kommunikation zwischen Kunde und Händler wird optimiert. Gleichzeitig profitieren beide Seiten von shopauskunft.de als großem deutschen Bewertungsportal mit einer professionellen Infrastruktur.

Ein Screenshot eines Bewertungsfensters

Mit dem Bewertungsplugin sind Händler auf der sicheren Seite

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