Diese Änderungen sollten E-Commerce-Unternehmen 2024 im Blick haben
Das kommende Jahr verspricht bedeutende Veränderungen für den E-Commerce, da eine Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen auf dem Plan stehen. Hier ein Überblick über die bevorstehenden Neuerungen, die für E-Commerce-Unternehmen relevant werden.
Pfandpflicht für Milchgetränke
Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine neue Pfandpflicht für spezifische Milchgetränke in Plastikflaschen in Kraft. Diese Vorschrift betrifft Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie andere trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt oder Kefir, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Litern angeboten werden.
Es ist wichtig für Unternehmen zu beachten, dass die betroffenen Verpackungen bis zum 31. Dezember 2023 der Systembeteiligungspflicht im dualen System unterliegen. Nach diesem Datum müssen sie nicht mehr in der Mengenmeldung berücksichtigt werden.
Das hat auch Auswirkungen auf die Preisdarstellung: Wer im eigenen Shop oder auf einem Marktplatz solche Milchgetränke verkauft, muss zusätzlich zum Produktpreis auch das Pfand in konkreter Höhe angeben.
Wird die OS-Plattform abgeschafft?
Ein fehlender Link zur OS-Plattform wird häufig als Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen genannt. Die Plattform sollte bei der Schlichtung zwischen Unternehmen und Verbrauchern helfen, wird jedoch kaum genutzt. Die EU-Kommission erwägt aufgrund der geringen Nutzung die Abschaffung, doch der genaue Zeitpunkt bleibt unklar.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Die gesetzliche Basis für die Arbeitszeiterfassung steht kurz bevor, um in diesem Bereich Klarheit zu schaffen. Obwohl laut einem Urteil des EuGH die Arbeitszeiterfassung schon seit langem eine Verpflichtung ist, gibt es aktuell noch viele Fragezeichen. Eine gesetzliche Regelung soll daher Klarheit schaffen. Das längst überfällige Gesetz soll 2024 endlich verabschiedet werden.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft, das bedeutende Auswirkungen auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) hat. Insbesondere werden GbRs von dieser Neuerung betroffen sein, da sie nun die Möglichkeit haben, sich in einem speziellen Gesellschaftsregister einzutragen und unter dem Namen „eGbR“ zu firmieren.
Diese Verpflichtung zur Eintragung als „eGbR“ besteht vor allem dann, wenn die GbR Grundstücksgeschäfte durchführen möchte. Allerdings gibt es keine generelle Verpflichtung zur Eintragung für alle GbRs. Ziel dieser Regelung ist es, eine klarere und transparentere Rechtslage für GbRs zu schaffen, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften, ohne eine umfassende Eintragung aller GbRs zu erzwingen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für kleinere Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland in Kraft und gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Diese Gesetzesänderung erweitert den Geltungsbereich, der bisher seit 2023 für Konzerne mit über 3.000 Mitarbeitern bestand, und betrifft nun etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland.
Unternehmen, die dieser Regelung unterliegen, sind dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf mögliche Verletzungen von Menschenrechten sowie Umweltverstöße zu überprüfen. Darüber hinaus müssen sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine verantwortungsvolle und ethische Ausgestaltung von Lieferketten sicherzustellen. Es legt einen klaren Fokus auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette.
Fazit: Ein spannendes Jahr erwartet uns
Das Jahr 2024 wird für den E-Commerce zweifellos durch diese vielfältigen Neuerungen geprägt sein. Die Pflichten und Anforderungen an Unternehmen werden sich verändern und neue rechtliche Rahmenbedingungen werden den Betrieb beeinflussen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und rechtliche Vorschriften einzuhalten, ist es entscheidend, diese Entwicklungen genau zu verfolgen und sich entsprechend anzupassen.
Über die Autorin
Sandra May ist seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews tätig. Schon während ihres Studiums hat sie sich auf die Bereiche des Wettbewerbs- und Urheberrechts spezialisiert. Nach erfolgreichem Abschluss ihres Referendariats entschied sie sich für einen unkonventionellen Schritt in den Journalismus. Die Fähigkeit, juristische Sachverhalte auf anschauliche und für Laien verständliche Weise zu erklären, liegt ihr besonders am Herzen.