EU-Umsatzsteuerreform: Die neue Herausforderung für Online-Händler
Eigentlich soll sie alles viel einfacher machen: Die EU-Umsatzsteuerreform soll ab dem 1. Juli 2021 den Handel innerhalb des europäischen Binnenmarktes stärken und gerade für Online-Händler Erleichterungen schaffen. Was erstmal gut klingt, ist allerdings mit Hürden verbunden.
Einheitliche Lieferschwellen und der One-Stop-Shop
Werfen wir zunächst einen Blick zurück: Bisher hatte jeder einzelne Mitgliedstaat der EU eigene Lieferschwellen in Höhe von 35.000 Euro bis 100.000 Euro. Überschritt ein Händler den Schwellenwert durch Verkäufe von einem Land ins andere, so musste er sich dort umsatzsteuerlich registrieren und natürlich auch Steuern zahlen.
Mit der Umsatzsteuerreform werden gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Zum einen soll es nun eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro (netto) für die gesamte EU geben; zum anderen müssen sich Händler, die diese Schwelle überschreiten nicht mehr einzeln in jedem Land registrieren, sondern können nun auf das One-Stop-Shop-Verfahren zurückgreifen.
In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Bundeszentralamt für Steuern. Dort können Händler alle relevanten Auslandsumsätze zentral melden und abführen.
Kleinunternehmer und Fulfillment-Händler müssen achtsam sein
Weiterhin müssen auch Gewerbetreibende, die sich hierzulande auf die Kleinunternehmerregelung berufen können, ihre Auslandsumsätze im Blick behalten. Wer als Kleinunternehmer die Schwelle von 10.000 Euro überschreitet, kann zwar in Deutschland weiterhin seinen Status behalten, wird aber dennoch im Ausland steuerpflichtig.
Für Händler, die Fulfillment-Strukturen im Ausland, wie beispielsweise den Amazon-Dienst Pan-Europäischen Versand durch Amazon nutzen, bringt die Reform leider Schwierigkeiten und Mehraufwand. Wer etwa Waren in einem Fulfillment-Lager im EU-Ausland liegen hat, muss sich weiterhin in dem jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren, da die mit der Auslandslagerung verbundenen Transaktionen nicht über den OSS abgebildet werden können. Will der Händler aber gleichzeitig das OSS-Verfahren für die Meldung seiner Verkäufe ins EU-Ausland nutzen, muss er die verschiedenen Verfahren parallel managen, was zu einem großen Aufwand werden kann, bei dem man leicht den Überblick verliert.
Ein weiteres echtes Problem für alle betroffenen Händler: Jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Mehrwertsteuersätze. Die deutschen Steuersätze sind dabei noch vergleichsweise übersichtlich. Den Überblick zu behalten ist hier eine echte Herausforderung.
Lösungen für Händler bieten Steuerdienstleister, wie etwa Taxdoo an, deren Software es Händlern erspart, die jeweilige Höhe der Umsatzsteuer der verschiedenen Länder auszurechnen und für die Händler die Abgabe der Umsatzsteuermeldung in den betreffenden Ländern oder über den OSS erledigt. Mitglieder des Händlerbundes können sich hier einen Rabatt auf die Software sichern.
Den OSS mit einem starken Partner meistern
Um die Umsatzsteuerreform meistern zu können, bietet sich ein starker Partner an. Der Händlerbund hilft Online-Händlern nicht nur bei der richtigen Preisdarstellung im Shop, sondern hat darüber hinaus auch noch mit Taxdoo den richtigen Partner an der Seite, um das Thema EU-Umsatzsteuerreform zu meistern.
Über die Autorin
Sandra May: Expertin für: IT- und Strafrecht
Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.