Überbrückungshilfe III: Krise als Chance – jetzt auch online verkaufen

Undine JaehneFördermöglichkeiten, RatgeberLeave a Comment

Seit dem 10. Februar 2021 können Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen – mit einigen Sonderzuschüssen. Neu im Paket: Investitionen für die Digitalisierung. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wirkt sich die Corona-Pandemie und der aktuelle Teil-Lockdown stark auf Ihr Unternehmen aus? Dann können Sie für die Zeit von November 2020 bis Ende Juni 2021 eine staatliche Unterstützung erhalten. Monatlich sind bis 1,5 Millionen Euro möglich. Es handelt sich hierbei nicht um einen Kredit. Also müssen Sie die Zahlungen, unabhängig von der Höhe, nicht zurückerstatten. Bereits Mitte Februar starten die ersten Abschlagszahlungen: mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro.

Für wen gelten die Förderungen? Wann bekommen die Unternehmen die Hilfen? Und viele weitere Fragen beschäftigen derzeit die Unternehmen. Wir helfen Ihnen und beantworten die häufigsten Fragen rund um das Hilfspaket:

Was ist neu bei der Überbrückungshilfe III?

Nach heftiger Kritik an der Überbrückungshilfe II erhalten nun alle Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 30 % nachweisen können, die gestaffelte Fixkostenerstattung. Unterschiedliche Umsatzeinbrüche und Zeiträume, Schließungsmonate sowie direkte oder indirekte Betroffenheit sind nicht mehr ausschlaggebend.

Hinweis:Sie können sich Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für die Monate November und Dezember 2020 anrechnen lassen.

Sowohl die monatliche Förderhöhe als auch die Förderhöchstgrenze steigt. Nun liegt die Höchstgrenze bei 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat. Bisher lag die Grenze bei 200.000 bzw. 500.000 Euro. Förderfähig sind die Monate November 2020 bis Juni 2021.

Auch die Abschlagszahlung ändert sich. Denn sie wird auf alle Unternehmen ausgeweitet. Bisher erhielten nur direkt von einer Schließung bedrohte Unternehmen eine Abschlagszahlung. Zudem steigt die Höhe der Zahlung von bislang 50.000 auf 100.000 Euro für einen Fördermonat.

Welche Sonderzuschüsse beinhaltet das neue Hilfspaket?

Neben der üblichen Erstattung Ihrer Fixkosten können Sie bei Ihrem Antrag nun auch Wertverluste angeben. So können Sie unverkäufliche oder saisonale Ware, wie Wintermode oder Feuerwerk, als erstattungsfähige Fixkosten einsetzen. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung Ihrer Prozessabläufe.

Können Onlineshops staatlich finanziert werden?

Mit dem Lockdown verlagert sich das Einkaufserlebnis von der Shopping Mall oder dem Ladengeschäft hin zum heimischen PC. Die derzeitigen Gewinner sind daher Onlinehändler. Begreifen Sie die Krise als Chance für Ihr Unternehmen. Digitalisieren Sie jetzt Ihr Unternehmen – mit staatlicher Unterstützung. Hierfür können Sie sich mit der Überbrückungshilfe bis zu 20.000 Euro sichern!

Bei den 20.000 Euro für Ihre Digitalisierung handelt es sich um anrechenbare Fixkosten. Um Ihren Zuschuss zu berechnen, müssen Sie Ihren individuellen Fördersatz multiplizieren. Die Summe ergibt den Erstattungsbetrag. Sie erhalten beispielsweise bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten, wenn Sie einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent nachweisen können. Weitere Erstattungsbeiträge, abhängig vom Umsatzeinbruch, finden Sie übersichtlich in unserer Tabelle weiter unten.

Investieren Sie jetzt in den Aufbau oder die Erweiterung eines Onlineshops. So erreichen Sie Ihre Kunden dort, wo sie gerade shoppen. Nämlich online.

Hinweis: Neben Onlineshops gilt die Förderung für Investitionen in neue Warenwirtschaftssysteme und IT-Sicherheit.

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Selbst wenn die Corona-Überbrückungshilfe bei Ihnen nicht greifen sollte, unterstützen wir Sie als zertifizierte go-digital-Berater dabei, staatliche Hilfen zur Digitalisierung auszuschöpfen, Ihren Onlineshop aufzubauen und bei der Beschaffung von Hardware.

Kontakt

Wer bekommt Überbrückungshilfe III?

Folgende Personen und Einrichtungen können die staatliche Unterstützung beantragen:

  • insbesondere kleine und mittelständische, aber auch größere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro
  • Solo-Selbstständige und Freiberufler im Haupterwerb
  • gemeinnützige Organisationen und Unternehmen
  • Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 nachweisen können

Sollte Ihr Umsatz im Jahr 2020 bei mindestens 100 % des Umsatzes des Jahres 2019 liegen, hängen etwaige monatliche Umsatzschwankungen wahrscheinlich nicht mit Corona zusammen.

Achtung: Sie können Ihren Antrag ausschließlich durch einen prüfenden Dritten in Ihrem Namen bei den Bewilligungsstellen der Länder einreichen lassen. Wenden Sie sich zuerst an Ihren Steuerberater. Nehmen Sie anschließend Kontakt mit uns auf. Gemeinsam setzen wir Ihr Digitalisierungsvorhaben um.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe III?

Abhängig von der Höhe Ihres Umsatzeinbruchs steigt die Höhe Ihrer Überbrückungshilfe. Die Maximalgrenze liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat. Abschlagszahlungen betragen bis zu 100.000 Euro.

UmsatzeinbruchErstattung Fixkosten
mehr als 70 %90 %
70 % bis 50 %60 %
50 % bis 30 %40 %

Die Berechnung der Höhe Ihrer Hilfszahlung erfolgt für jeden Monat einzeln. Das bedeutet: Liegt Ihr Umsatzeinbruch in einem Fördermonat unter 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019/20, so wird Ihnen die Überbrückungshilfe für den jeweiligen Fördermonat gestrichen.

Welche Fixkosten können mit der Überbrückungshilfe III finanziert werden?

Mit der finanziellen Unterstützung sollen Sie die Fixkosten Ihres Unternehmens abdecken. Sie können betriebliche Fixkosten fördern, die fortlaufend und vertraglich begründet sind. Also alle Kosten, die Sie nicht verändern können.

Zu diesen gehören:

  • Mieten und Pachten
  • Finanzierungskosten und andere umsatzunabhängige Kosten (z. B. für Auszubildende oder Grundsteuern)
  • Personalkosten, für Mitarbeiter, die keine Kurzarbeit leisten können (pauschal in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Fixkosten)
  • Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzepts (bis zu 20.000 Euro)
  • Abschreibungen der Hälfte der Wirtschaftsgüter
  • Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Kosten im Vorjahr 2019)
  • Abschreibung von Saisonware bis zu 100 % (z. B. nicht verkaufte Wintermode)
  • Kosten und Ausfälle durch Stornierungen, speziell in der Reisebranche

Achtung: Kosten für Ihre private Lebenshaltung wie Miete, Krankenversicherungsbeiträge oder Beiträge zur privaten Altersvorsorge können Sie nicht durch die Überbrückungshilfe abdecken.

Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

Was ist notwendig für den Antrag auf Überbrückungshilfe III?

Für eine zeitnahe Beantragung der Zuschüsse können Sie sowohl Umsatz als auch Kosten schätzen.

Neben allgemeinen Angaben wie Steuernummer und Adresse benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Angabe der Monate, für die Sie Hilfe beantragt möchten (November 2020 bis Juni 2021)
  • Geschätzte Umsätze sowie geschätzte Kosten für die in der Zukunft liegenden Monate: daraus ermittelter Umsatzeinbruch als Schätzung in Abhängigkeit mit den Vergleichsmonaten des Vorjahres
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung Sie beantragen
  • Anzahl Ihrer Beschäftigten
  • Bewilligungsbescheide bereits gewährter Beihilfen

Nehmen Sie für Ihre Prognose über die Umsatzentwicklung die aktuelle rechtliche Lage in der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Grundlage.

Bis wann muss der Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden?

Sie können einen Antrag bis einschließlich 31. August 2021 einreichen. Beachten Sie, dass eine Antragstellung nur einmal möglich ist.

Was muss bei der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfe beachtet werden?

Wenn Sie die Überbrückungshilfe erhalten, ist eine Schlussabrechnung bis 30. Juni 2022 unbedingt erforderlich. Ohne diese müssen Sie die Corona-Überbrückungshilfe in voller Höhe zurückzahlen.

Was, wenn der Umsatzeinbruch anders als angegeben ausfällt?

Ist in keinem der Fördermonate ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum jeweiligen Monat des Jahres 2019 erkennbar, müssen Sie die ausgezahlten Zuschüsse zurückzahlen. Sind die tatsächlichen Umsatzeinbrüche in einem Fördermonat niedriger als prognostiziert, müssen Sie die zu viel gezahlten Zuschüsse nach Bescheid zurückzahlen. Fällt der tatsächliche Umsatzeinbruch hingegen höher als veranschlagt aus, dann erhalten Sie auf entsprechenden Antrag eine Nachzahlung.

Was, wenn die Fixkosten von der Prognose abweichen?

Wenn die tatsächlichen förderfähigen Kosten niedriger als die angegebenen Kosten ausfallen, müssen Sie ggf. Zuschüsse für den jeweiligen Fördermonat zurückzahlen. Fallen diese hingegen höher als beanschlagt aus, erhalten Sie bei entsprechendem Antrag eine Nachzahlung.

Achtung: Die Corona-Überbrückungshilfe ist eine steuerbare Betriebseinnahme. Bei den Steuervorauszahlungen für 2021 wird sie jedoch nicht berücksichtigt.

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Quelle Vorschaubild: Anders Jildén, unsplash

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