Überbrückungshilfe IV: Das müssen Sie jetzt wissen

Undine JaehneFördermöglichkeiten, RatgeberLeave a Comment

Finanzielle Unterstützung durch Überbrückungshilfe IV

Bis Ende 2021 kann die Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Nun sicherte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zu, dass die Corona-Hilfen auch danach weiter laufen. Was sich alles ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.

In unserem Beitrag erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro. Der Förderzeitraum wird nun bis zum 31. März 2022 verlängert und das Zuschussprogramm in Überbrückungshilfe IV umbenannt. Für die Schlussabrechnung werden die Fristen ebenfalls auf den 31. März 2022 ausgedehnt. Sie haben somit noch länger Zeit, von den Corona-Hilfen zu profitieren und Ihren Antrag für die Überbrückungshilfe IV über das Antragsportal der Bundesregierung zu stellen.

Weiterhin können Unternehmen die Anträge nur über einen „prüfenden Dritten“ einreichen. Sie benötigen dementsprechend einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt oder einen ähnlichen Befugten, der Ihre Daten übermittelt.

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Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe IV?

Antragssberechtigt für die gestaffelte Fixkostenerstattung sind alle Unternehmen, die mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 nachweisen können.

Diese Personen/Unternehmen können Überbrückungshilfe IV erhalten:

  • Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
  • Selbständige
  • Gemeinnützige Unternehmen & Organisationen

Förderungsfähige Kosten für Überbrückungshilfe IV

Die Zuschüsse des Förderprogramms sollen laufende betriebliche Fixkosten abfedern. Daher werden weder der Unternehmerlohn noch Lebenshaltungskosten erstattet. Hingegen werden folgende Ausgaben bezuschusst:

  • betriebliche Mieten & Pachten
  • betriebliche Kredite & Leasingraten
  • Instandhaltung & Wartung der EDV
  • Kosten für Strom oder Wasser
  • Lizenzgebühren für IT-Programme, Versicherungen, Abonnements
  • Kosten für externe IT-Dienstleister & Steuerberater
  • Kosten für die Umsetzung von Hygienekonzepten & Hygienemaßnahmen

Personalkosten weiterhin gesondert bezuschusst

Seit der Überbrückungshilfe III Plus gibt es eine Prämie für Personalkosten. So unterstützt die „Restart-Prämie“ Unternehmen, die ihr Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, Kräfte neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.

Im Falle eines Erstantrags werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt, sodass maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 600.000 Euro ausgezahlt werden.

Neuerungen durch die Überbrückungshilfe IV im Vergleich zur Überbrückungshilfe III Plus

Als betroffenes Unternehmen, das Überbrückungshilfe IV beantragt, müssen Sie dieselben Zugangsvoraussetzungen erfüllen wie zuvor für die Überbrückungshilfe III Plus. Hierzu zählt der Nachweis über einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu einem Referenzmonat aus dem Jahr 2019. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Erstattung Ihrer Betriebskosten. Hierbei werden die Betriebskosten im Verhältnis zur Höhe des Umsatzausfalls ermittelt.

Erhielten Sie bei der Überbrückungshilfe III Plus noch bis zu 100 Prozent Ihrer Fixkosten erstattet, ändert sich dies mit dem neuen Zuschussprogramm. Denn durch die Überbrückungshilfe IV erhalten Sie bei einem Umsatzausfall von 70 Prozent oder mehr nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten zurück. Diese Änderung tritt jedoch erst ab Januar 2022 ein. Bereits beantragte sowie bewilligte Zuschüsse nach Überbrückungshilfe III Plus werden noch zu 100 Prozent erstattet.

Seit 22. Oktober 2021 haben prüfende Dritte auch die Befugnis Kontoverbindungen zu berichtigen. Somit ist eine Aktualisierung mit deutlich geringerem Aufwand verbunden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass derzeit noch keine Anträge für das neue Zuschussprogramm eingereicht werden können, da bis Ende 2022 noch die Überbrückungshilfe III Plus greift. Sobald die neue Version freigeschalten ist, informieren wir Sie hier.

Digitalisierungszuschuss bleibt auch bei der Überbrückungshilfe IV

Auch beim neuen Zuschussprogramm profitieren Sie, wenn Sie in Digitalisierungsmaßnahmen investieren. Hier können Sie sich bis maximal 10.000 Euro bezuschussen lassen.

Förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen sind:

  • der Aufbau oder die Erweiterung Ihres Onlineshops
  • Eintrittskosten für große Plattformen
  • Videokonferenzlizenzen
  • Überarbeitung der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Meet & Click-and-Collect
  • Soft- & Hardware für Home-Office-Lösungen
  • SEO-, SEA- & Social-Media-Maßnahmen

#knowmates Ihre Ansprechpartner für Digitalisierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Bedingungen sowie FAQs zur Überbrückungshilfe. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Möglichkeiten.

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Die Informationen des Beitrages sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Der Artikel stellt jedoch keine Rechtsberatung dar.

Quelle Vorschaubild: Love the wind, Canva

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